Plattformen Steuertransparenzgesetz: Was du jetzt wissen musst!
Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das Plattformen steuertransparenzgesetz. Dieses wird bereits mit reisserischen Headlines wie “ebay verpfeift Dich ans Finanzamt” oder “Das Finanzamt macht Jagd auf Reseller” usw. diskutiert.
Ich versuche hier mal relativ kurz und bündig etwas neutraler zu informieren. Bitte bedenkt, dass ich kein Fachmann bin und wendet Euch bei Fragen oder Problemen in Eurem konkreten Fall am besten an Euren zuständigen Steuerberater.
Show Notes
Das Gesetz zum nachlesen:
Was sind sonstige Bedarfsgegenstände / Waren des täglichen Bedarfs?
Mehr Infos zu unseren Werbepartnern findest Du hier: https://linktr.ee/spielwareninvestor
Ihr könnt Voice Kommentare zu dieser Folge dalassen wenn ihr mögt. Den Aufnahme Button findet Ihr im aktuellen Blogbeitrag zu dieser Episode unter: weiter unten.
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Steuergleichheit für alle – bin vollkommen dafür. Jetzt muss nur noch Österreich nachziehen 😉 Ich erinnere mich an einen der Anfangspodcasts, Zitat Lars “Ich möchte gerne 1 Mio Steuern zahlen”. Diese Aussage unterstütze ich
Sicherlich nicht das sexiest topic alive, aber trotzdem ein super wichtiges!
Vielen Dank, dass du auch über die “unangenehmen” Dinge sprichst, hat auf jeden Fall super geholfen und war top aufbereitet.
Hey Lars,
danke für die Info.
Davon habe ich nämlich selber erst vor kurzem erfahren, das geht so bissel unter.
Ich begrüße das Gesetz.
Ob es auch wirkt, muss sich aber erst noch zeigen.
Vielleicht erwischt es ja wirklich mal den ein oder anderen Neuwaren “Sammler” und sein Umsatz muss versteuert werden.
Danke für den tollen Podcast.
Ist bekannt wie das in Österreich aussieht?
Top aufbereitet und richtig geil sachlich (mit viel Enthusiasmus dem Thema entsprechend) rübergebracht.
Vielen Dank für die kompakten Infos!
Da besteht zumindest bei den Plattformen, bei denen für die Registrierung bislang ein Name und eine Email Adresse ausreichend ist, nachsteuerbedarf. Bei ebay Kleinanzeigen hat der Verkäufer ja die Wahl, seine Artikel auf verschiedene Arten aus seinem Angebot zu entfernen. Ich glaube das waren 3 oder 4 Gründe, die dort zur Auswahl standen. Wählt man dort nun nicht “verkauft”, sondern “löschen ohne Angabe von Gründen” (oder so ähnlich aus), dürfte der Artikel nicht in die Statistik zählen, oder?
Ich hoffe, dass auch neue Spielwaren von der Regelung ausgenommen sind, denn 1x im Jahr wird unser Geschenkeschrank ausgemistet, wo während des Jahres immer mal wieder zu den Interessen der eigenen Kinder und der Nichten/Neffen nette Sachen (nicht nur Lego) gesammelt werden. Meistens passt das auch wunderbar, manchmal verlagern sich dann aber auch mal Interessen. So kurz vor Weihnachten geschehen, unser Sohn hat nun Star Wars für sich entdeckt und nun sehe ich zu, die City Space Serie wieder los zu bekommen. Das hat bisher eigentlich immer gut funktioniert.
Zeitgleich habe ich, um mehr Platz für meine Sammelleidenschaft Lego zu schaffen, meine Autoprospektesammlung (1989-2005) aussortiert und immer mal wieder wenn ich Lust hatte eine Marke einzeln nach Modellen online gestellt.
Das wird nun mit 30 Verkäufen pro Jahr eine Aufgabe bis ans Lebensende.
Aber nun bin ich motiviert mir den Gesetzestext mal genauer vorzunehmen.
Das Gesetz hindert ja niemanden daran mehr zu verkaufen, es muss dann nur versteuert werden.
Danke, dass du auf das Thema auch noch hinweist und aufklärst.
Bin mal gespannt wie das umgesetzt wird aber als gewerblicher Händler begrüße ich das.
Mir ist eigentlich egal wenn private Händler keine Steuern abführen aber es nervt schon zu wissen, dass ich bei Ebay an die 15% Gebühren abdrücke und die privaten Händler über die Punkte oft wieder alles zurückbekommen.