Ebay: Gebühren für Privatverkäufer entfallen komplett!
Die Nachricht kam unerwartet. Lars und Chris sprechen in dieser knackigen Folge, was das für uns Verkäufer nun womöglich bedeutet.
Show Notes
Das angesprochene Video auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=NldwNHljQw0
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Kleinanzeigen.de wird auch schon seit einiger Zeit auf ebay Kleinanzeigen weitergeleitet 😉
Zugestellt und nicht angekommen bei DHL hatte ich tatsächlich auch schon mal, bekam ne Meldung aufs Handy, dass das Paket zugestellt wurde. Hatte aber nichts. War auch ne größere Bestellung und ich war in heller Aufregung.
Der DHL Bote kam dann Abends nochmal und hat das Paket gebracht.
Es stellte sich heraus, dass er das Paket schon auf zugestellt gescannt hatte, bei mir aber Mittags niemanden angetroffen hatte. Da hat er das Paket wieder mitgenommen, den Status aber so gelassen. 😉
Also zum Thema Krypto.
Das wurde von Lars ja nur halbwahr erörtert. Die Gewinne waren ja seit jeher der einjährigen Spekulationsfrist unterlegen. Das heisst, dass sie sehr wohl Steuerpflichtig waren, wenn die Gewinne vor Ablauf eines Jahres eingefahren wurden.
Nach einem Jahr halten der Währung, waren sie steuerfrei und das ist ehrlich gesagt ja auch irgendwie sinnvoll, da Krypto ja auch nur „Geld“ ist. Geld auf dem Konto wird ja auch nicht besteuert (Negativzinsen der Bank ignorieren wir)
Nichts desto trotz: Ihr seid super!
Man kann sich gar nicht genug bedanken für den wöchentlichen Content!
Wiedermal sehr aufschlussreich, danke euch 🙂
Auch fürs Erfahrungen teilen!
Ich verkaufe etwa alle 3 Monate mal ein oder zwei Sets auf EbayKleinanzeigen, meistens ein GWP welches ich nicht will aber auch mal ein Modular. Wenn auf Ebay habe ich bisher wegen der Gebühren nur eingekauft, wenn ich da jetzt etwas verkaufen kann ohne die Verhandlungen um 1,50€ mehr oder weniger führen zu müssen wäre das ein Versuch wert mal was auf Ebay zu verkaufen, muss mich auf der Plattform aber erstmal zurechtfinden.
Danke für diese wieder sehr interessante Folge und eure Sicht auf des Vorgehen von ebay.
Ich wollte einmal meinen Senf zum Thema Spekulationsfrist und 600€ Freigrenze einwerfen .
Bei der 600€ Freigrenze handelt es sich laut §23 EStG um das private Veräußerungsgeschäft.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist geregelt was überhaupt ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Es handelt sich dabei um Verkäufe von Gegenständen, die nicht länger als 1 Jahr gehalten wurden, in der Folge fallen Gegenstände, die länger als 1 Jahr gehalten wurden nicht mehr unter das private Veräußerungsgeschäft und nicht in die 600€ Freigrenze, hier hast du aus einkommensteuerlicher Sicht also deine Spekulationsfrist.
Allerdings gibt es steuerlich immer 2 Seiten der Medaille, Einkommensteuer und auf der anderen Seite die Umsatzsteuer.
In der Umsatzsteuer kann ganz schnell der §2UStG greifen, nämlich wenn jemand seine Verkäufe( Tätigkeit) nachhaltig also regelmäßig und langfristig ausübt. Hierbei ist sogar irrelevant ob Gewinne erzielt werden, da laut Gesetzestext die Einnahmeerzielungsabsicht ausreicht.
Es kann also die Situation entstehen, dass man sich einkommensteuerlich außerhalb der Steuerpflicht bewegt, umsatzsteuerlich aber trotzdem Unternehmer ist und entsprechend die Umsatzsteuer abzuführen hat.
Hierbei handelt es sich natürlich nicht um eine steuerliche Beratung, sondern lediglich um meine Interpretation der Gesetzestexte 😉
Die dargestellte neue Betrugsmasche würde doch auch bei der ebay-Zahlungsabwicklung funktionieren, oder?
Aufbauend auf Tobis Kommentar mal eine Beispielrechnung für einen “Hobby”-Reseller:
Ich habe Ware gekauft für 3.999 Euro.
Die Hälfte verkaufe ich erst nach einem Jahr oder länger –> keine Einkommenssteuer
Die andere Hälfte verkaufe/flippe ich innerhalb des ersten Jahres. Bei einer angenommenen durchschnittlichen 30% Gewinnmarge wären das knapp 600€ Gewinn. D.h. unterhalb der Freigrenze –> keine Einkommenssteuer
Der Gesamtumsatz ist auch weit unter 22.000€ pro Jahr, d.h. es zieht die Kleinunternehmerregelung und es ist keine Umsatzsteuer zu entrichten.
Für die Gewerbesteuer gilt auch ein Freibetrag von 24.500 €.
Aber: Auf der anderen Seite muss ich ein Gewerbe anmelden (weil eben Gewinnerzielungsabsicht). Und dann kann ich den mit dem Gewerbe erzielten Gewinn nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft deklarieren (denke ich jedenfalls) –> auf die 600 € zahle ich Einkommenssteuer.
Natürlich nur wenn ich sowieso schon einen Einkommenssteuerpflichtigen Beruf habe und daher über der Freigrenze von knapp 11.000 € liege.
Ist dieses Kuddelmuddel mal wieder typisch deutsch oder was?!
Hi Jungs, super interessante Folge.
Bzgl. Steuertransparentgesetz: Demnach wäre jeder private Verkäufer auf dem “Schirm” des Finanzamtes, da selbst 30 Verkäufe im Jahr keine große Bestellanzahl sind. Auch nicht für einen “kleinen privaten Sammler”. Oder wie seht ihr das?
Was haltet ihr eigentlch von einem Investment in die NEUE oder ALTE Minifigur vom Kapitän Rotbart, aufgrund des neuen exklusiven Legosets?
Vielen Dank für eure Zeit und euren Input! Viel Spaß in Hildesheim 🙂
Beste Grüße
Bezügl. Kleinanzeigen Betrug, hatte ich folgenden Fall: habe eine HABA Holz Kugelbahn für 40 Euro verkauft, Käufer wollte mit PP Friends bezahlen. Habe es versichert via DHL verschickt, nie wieder was gehört. Kurz nach Ablauf der Käuferschutz Frist, hatte ich plötzlich einen Käuferschutzfall (trotz Zahlung via Freunde & Familie!), dass das Teil nie angekommen sei. Konnte nachweisen, dass die Ware von mir verschickt wurde und angekommen ist. Trotzdem hat Paypal ihm das Geld erstattet. Ich war auf 180, zumal sich der Typ nie bei mir gemeldet hatte, habe also Einspruch eingelegt. Musste erst ewig suchen wo das geht, denn die bei Paypal Hilfe erwähnte Links und Beschreibungen, wo man Einspruch einlegen soll, existierten nicht. Endlich hatte ich was gefunden und schriftlich die Lage erklärt. Einspruch wurde abgelehnt bzw. ich sollte mich telefonisch melden. Bis ich bei Paypal einen Mensch an der Leitung hatte, hat es auch wieder fast ne Stunde und mehrere Anläufe gebraucht. Erstmal war der Mensch ganz höflich und wusste selbst nicht, warum der Käufer Recht bekam. Er verschwand paar Minuten aus der Leitung und kam dann unfreundlicher zurück. Ich würde ja viel mit Paypal Freunde verkaufen (hatte gerade ausgemistet und so 10-15 Sachen verkauft in den letzten Wochen), da hätte ich nunmal keinen Verkäuferschutz und deswegen hat der Käufer (Betrüger) Recht bekommen, trotz Versandnachweis meinerseits. Dass er ja auch keinen Käuferschutz hat, hat den Mensch an der Leitung nicht interessiert. Er meinte nur frech, nach welchem Prozess der Käufer Recht bekam, würde mich nichts angehen. Dazu sei auch gesagt, dass ich schon seit es Paypal gibt dort war und noch nie einen Fall gegen mich hatte. Naja, nun habe ich kein Paypal mehr, weil ich so sauer war, und es gelöscht habe. Online häufen sich seit Jahren Berichte, wie willkürlich Paypal manchmal ist. Ich finde, das sollte auch mal genannt werden. Es klingt hier immer so, als sei Paypal total safe und das nonplusultra, was meiner Meinung nach ein Trugschluss ist. Wobei es als Käufer natürlich schon Vorteile hat. Ich würde Leuten aber auch Geld überweisen. Ich bin jahrelang bei Ebay Kleinanzeigen und verkaufe auch viel lokal. Ich kann jedem empfehlen, einen Blick in die Bewertungen zu werfen. Da steht zwar nicht viel, aber wenn ‘sehr freundlich’ und ‘zuverlässig’ und sowas da steht, dann sind das auch korrekte Leute. Hab ich noch nie anders erlebt und umgekehrt ebenso. Wenn ‘Naja’ und ‘OK’ steht, reagiere ich nicht.